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Geschrieben von Dirk Herdemerten

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Tagungsankündigung: Quo vadis Denkmalrecht? Kulturerbe zwischen Pflege und Recht

In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung zum Denkmalrecht bundesweit – auch in der Frage der Verbindlichkeit von völker- und europarechtlichen Vorgaben – erheblich weiterentwickelt. Rechtsfragen der Bau- und Bodendenkmalpflege sind seit Jahren nicht mehr in einer gemeinsamen öffentlichen Tagung diskutiert worden. Die Kooperationspartner möchten mit der hochkarätig besetzten
Veranstaltung den fachlichen Austausch zu aktuellen Fragen an der Schnittstelle zwischen Denkmalpflege und Recht voranbringen. Eingeladen sind Juristen aus Behörden, Verbänden und Ausbildungsstätten, Richter und Rechtsanwälte sowie Architekten, Denkmalpfleger, Archäologen, Denkmaleigentümer und interessierte Bürger.

VERANSTALTER
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

TAGUNGSORT
LWL Landeshaus Westfalen-Lippe, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster

 

Weitere Infos: http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Folder_Tagung_2014_web.pdf