Ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf droht erneut die Bodendenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen in ihren Grundfesten zu erschüttern.
Hier klagte StraßenNRW gegen das Land NRW um die Kostentragung für die Ausgrabung und Dokumentation der Fundamente eines postmittelalterlichen Kottens, der beim Ausbau der A44 bei Ratingen entdeckt worden war. Kotten sind aufgrund ihrer Bauweise in Fachwerk mit wenigen Ausnahmen heute kaum noch vorhanden. Ihre Erforschung ermöglicht uns aber einen interessanten Einblick in die protoindustrielle Alltagskultur des Bergischen Landes und des Ruhrgebietes. Eben hierüber gibt die urkundliche Überlieferung kaum Auskunft. Neue Erkenntnisse in die Leben- und Arbeitsweise, in das Sozialgefüge der sogenannten einfachen Bevölkerung dieser Region ist nur über archäologische Forschung zu bekommen.
Aber nicht nur die Kosten standen zur Verhandlung, sondern darüber hinaus die Denkmalfähigkeit der Fundamente. Die Bodendenkmalpflege ging als Verlierer aus der Verhandlung, da sich der Verwaltungsrichter über die Expertise des Bonner Fachamtes hinwegsetzte. Er vertrat die Meinung, die Ruinen seinen nicht schutzwürdig und verwies auf das Vorhandensein anderer Kotten im Raum Essen.
Bezirksregierung Düsseldorf und LVR prüfen nun die Revision vorm OVG Münster.
Dieses Urteil birgt für die Bodendenkmalpflege mehr Sprengstoff als die Urteile des OVGs Münster gegen die Anwendung des Veranlasserprinzips von 2011. Sollte hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, könnte sich dies auch auf andere Grabungsvorhaben auswirken. So könnte beispielsweise die Untersuchung einer durch anstehende Baumaßnahmen gefährdeten römischen Villa rustica oder eines eisenzeitlichen Grabhügels mit dem Hinweis auf bereits erforschte Fundstellen abgewiesen werden.
http://www1.wdr.de/studio/duesseldorf/nrwinfos/nachrichten/studios110148.html